Neue Besuchsregelungen aktuell und über die Feiertage

Aufgrund eines noch nicht endgültig bestätigen Falles sind die Besuchsrechte in der St. Elisabeth-Str. 10 (Psychiatrisches Pflegeheim und Wohnheim Haus St. Marien) bis auf weiteres ausgesetzt.

Hier die neuen Regelungen für das Altenpflegeheim:

  • Jeder Bewohner darf einmal täglich Besuch von höchstens zwei Personen empfangen.

  • Der Besuch soll auf dem Zimmer stattfinden.

  • Der Besuch ist unter den bekannten Nummern vorher anzumelden.

  • Voraussetzung für einen Besuch ist ein negativer Antigentest, der nicht älter als 72 Stunden ist.

  • Testungen finden an den von uns definierten Zeiten statt, der Testtermin wird bei Anmeldung des Besuches mitgeteilt. Insofern besteht kein Anspruch, dass der Test unmittelbar vor Besuch sein kann. Wir bitten hier um Verständnis!

    • Montag, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

    • Donnerstag, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

  • Die üblichen Hygieneregeln gelten weiter.

  • Von dem Abholen der Bewohner wird dringend abgeraten. Sofern diese Abholungen doch stattfinden, gelten nach Rückkehr besondere Hygiene- und Quarantäneregelungen. Diese werden individuell mitgeteilt.

  • Die Besuchsregelungen gelten unter dem Vorbehalt, dass kein amtlich festgestelltes Infektionsgeschehen in der jeweiligen Einrichtung vorliegt. Sofern ein bestätigtes Infektionsgeschehen vorliegt, müssen wir die Besuchsregeln wieder einschränken.

Wir wissen, dass einige Familien Ihre pflegebedürftige Eltern nach Hause über die Feiertage abholen wollen. Grundsätzlich und ohne Pandemie ist das sicherlich sehr lobenswert. Vor dem Hintergrund des laufenden Infektionsgeschehens in der Region bitten wir sehr dringend, die Überlegungen noch einmal zu überdenken. Die anschließend notwendigen Schutzmaßnahmen sind über die Leitungskräfte und/oder Wohnbereiche  zu erfragen. Wir bedanken uns bei Landrat Johann Wimberg, der unsere restriktive Perspektive zum Abholen von Bewohnern aus der Einrichtung in einer Pressemitteilung unterstützt hat.

Wir sind unseren engagierten Mitarbeitern zu Dank verpflichtet, die neben der weiter geltenden Testpflicht für Mitarbeiter nun auch die Testpflicht für Besucher umsetzen werden. Auch dank dieses Engagements werden Besuche auch über die Feiertage hoffentlich in ausreichendem Umfang möglich. Wir hoffen, dass wir mit der beschriebenen Vorgehensweise einen guten Ausgleich zwischen dem berechtigten Anliegen der Bewohner/Angehörigen, dem Infektionsschutz und den Beanspruchungen unserer Mitarbeiterschaft gefunden haben.

 Für Rückfragen stehen wir jederzeit und gerne über die bekannten Nummern der Einrichtung zur Verfügung. 

Abschließend allen Lesern einen schönen Advent! 

Mit freundlichen Grüßen

Guido Suing

-Geschäftsführung-

 

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Pflege- und Behindertenheim
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