Lockerung des Besuchsverbotes!

Nach intensiver Absprache und Abstimmung mit dem Landkreis Cloppenburg als zuständige Behörde ist es gelungen, die Genehmigung für ein Besuchskonzept der verschiedenen Einrichtungsteile ( Altenpflegeheim, Psychiatrisches Pflegeheim, Wohnheim Haus St. Marien ) zu erhalten. Wir bedanken uns für das konstruktive „Miteinander“. Besuche können damit ab dem 30.04.2020 unter klar definierten Voraussetzungen stattfinden. Diese ergeben sich aus dem anliegenden Schutzkonzept ( siehe Anlage )  Eine persönliche Erklärung ( siehe Anlage ) ist ebenfalls abzugeben.

Besuche sind vorab telefonisch bei den Leitungskräften abzustimmen. Ohne Zustimmung der Leitungskraft, ohne die Abgabe der persönlichen Erklärung und ohne Einhaltung der Elemente des Schutzkonzeptes ist kein Besuch möglich. Die Führungskräfte sind wie folgt zu erreichen:

Psychiatrisches Pflegeheim        Frau Zietek                        Tel.: 04472/950-214        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wohnheim Haus St. Marien         Frau Hanrath                     Tel.: 04472/950-222        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Altenpflegeheim                          Herr Westendorf                Tel.: 04472/950-245        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundsätzlich gilt das Besuchs- und Betretungsverbot darüber hinaus für die Einrichtungsteile weiter. Ohne Abstimmung mit den Leitungskräften oder den Bereich Haustechnik ist das Betreten der Einrichtung nicht gestattet.

               

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St. Elisabeth-Stift
Pflege- und Behindertenheim
gem. GmbH
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