Das St. Elisabeth-Stift plant Teilneubau des Psychiatrischen Pflegeheims

                                                        

Pressemitteilung

Elisabeth-Stift plant Teilneubau des Psychiatrischen Pflegeheims

8.000.000 € für mehr Einzelzimmer und Zukunftsfähigkeit der Einrichtung

Eine Grundsatzentscheidung hat der Stiftungsrat des St. Elisabeth-Stiftes in Lastrup getroffen. Für ca. 8.000.000 € soll ein Teilneubau des Psychiatrischen Pflegeheims an der St. Elisabeth-Str. 10 erfolgen. Zwischen dem Altenpflegeheim, der Tagespflege und dem Werkstattbereich werden im jetzigen Gartenbereich 45 neue Einzelzimmer über drei Etagen in Anbindung an den Werkstattbereich entstehen.

Die Bereichs- und Pflegedienstleitung des Psychiatrischen Pflegeheims, Luzia Nietfeld, freute sich über diese Grundsatzentscheidung. Sie sagte: „Seit 13 Jahren darf ich in verantwortlicher Position für St. Elisabeth-Stift arbeiten. Als eines der ersten Forderung formulierte die damalige Bewohnervertretung den Wunsch nach mehr Einzelzimmern und einer Anhebung des baulichen Standards. Ich begrüße es sehr, dass wir diesen mehrfach geäußerten Wunsch der Bewohnerschaft und auch der Mitarbeitenden mit dieser Grundsatzentscheidung nun endlich nachkommen können. Wir kommen damit der Verantwortung gegenüber unseren Bewohner:innen nach und sichern die Zukunftsfähigkeit unserer Einrichtung.“

In eine ähnliche Richtung äußerte sichert sich Pfarrer Mlezvia, der auch gleichzeitig als stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates an der Entscheidung mitwirkte: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Entwicklungsschritt den Wünschen und Bedürfnissen von pflegebedürftigen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die häufig am Rand der Gesellschaft stehen, nachkommen können. Ich habe im Prozessverlauf erkannt, dass dieses in einem sanierten Altbaubereich nicht in dem Umfang möglich ist, wie es notwendig wäre und wie es in einem Teilneubau gelingen kann.“

Andreas Ortmann als begleitender Architekt formulierte es im Pressegespräch wie folgt: „Wir haben die Verantwortlichen des St. Elisabeth-Stiftes im Rahmen der Projektentwicklung über 18 Monate begleitet. Hierbei haben die Entscheidungsträger erkannt, dass eine umsetzungsfähige Sanierung des Altbaubereiches aus 1913 zur Erreichung der Projektziele (Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Einrichtung, Erhöhung des Anteils an Einzelzimmern…) zu wirtschaftlich vertretbaren und kalkulierbaren Kosten nicht möglich erscheint. Insofern haben wir dann diesen Teilneubau vorgeschlagen, der sich nach unserer Auffassung gut in das Gesamtbild der Einrichtung einfügt.“

Der Stiftungsvorstand des St. Elisabeth-Stiftes, Guido Suing, ergänzte im Pressegespräch: „Für diese Entscheidung gab es verschiedentlichen Handlungsdruck. Aktuell leben von den 62 Bewohner:innen noch 40 Bewohner:innen in Doppelzimmern. Das ist nicht mehr der heutige Standard und die Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz

über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) zwingt uns bis 2032, 70% der Wohneinheiten als Einzelzimmer vorzuhalten. Handeln wir nicht, gefährden wir die Arbeitsplätze am Standort Lastrup und die Versorgung der Bewohner:innen, da Plätze abzubauen wären. Parallel haben wir mit deutlich steigenden Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen in unserem Altbaubereich zu tun. Die vom Kostenträger gewährten Instandhaltungspauschalen reichen schon lange nicht mehr. Fast wöchentlich sind Handwerker im Haus, um den dauerhaften Betrieb sicher stellen zu können. Ein weiterer Aspekt sind die Energiekosten. Diese spielen insbesondere im unsanierten Altbaubereich in Zeiten der Energiekrise eine immer größere Rolle. Auch macht uns der Brandschutz im Altbaubereich deutliche Sorge. Mit diesem Teilneubau können wir die skizzierten Herausforderungen besser bewerkstelligen“.

Der Vorsitzende des Stiftungsrates, Gerd Kathmann, lenkte einen Blick auf die Zahlen: „Diese Investitionsentscheidung wurde erst möglich durch die auskömmlichen Ergebnisse der letzten Jahre. Hier gilt ein Dank an die engagierte Mitarbeiterschaft, die das möglich gemacht hat. Auch wenn wir unsere Handlungsfähigkeit durch diese hohe Investition in den nächsten Jahren etwas einschränken, haben wir starkes Vertrauen in die Mitarbeitenden und in das Leitungsteam. Wir haben uns die Entscheidung sicherlich nicht einfach gemacht. Auch durch positive Signale des Sozialhilfeträgers und der Banken sind wir relativ sicher, mit der Entscheidung für einen Teilneubau und gegen eine Sanierung die zukunftsfähigste Entscheidung getroffen zu haben.“

Abschließend skizzierte der Stiftungsvorstand, Guido Suing, den weiteren Projektverlauf: „Nach dieser Grundsatzentscheidung geht es in die Detailplanung. Diese und das Baugenehmigungsverfahren werden sicherlich ein Jahr in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass der erste Spatenstich im Sommer 2025 möglich wird. Ortmann und Möller kalkuliert dann eine Bauzeit von ca. 2 Jahren, so dass ein Einzug in 2027 aus jetziger Perspektive realistisch ist. Somit können wir dem Caritas-Verein-Altenoythe eine befristete Verlängerung des 2025 auslaufenden Mietvertrages anbieten. Was nach dem Auszug des Psychiatrischen Pflegeheims und des Caritas-Vereins-Altenoythe mit dem Altbau aus 1913 passiert, ist final noch nicht geklärt. Nach Auskunft der Gemeinde sind wesentliche Zuschüsse über die Städteförderung oder ein kommunales Förderprogramm nicht absehbar. Unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehe ich keine langfristige Verwendungsmöglichkeit für den Altbau, das wird aber auch die Zukunft zeigen.. Wir werden über die Fortschritte berichten. Für Gespräche stehe ich jederzeit und gerne zur Verfügung.“

Fotos:

Teilneubau PPH1

Teilneubau PPH2

 

Teilneubau PPH5

 

 Teiln

 

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